Hauptversammlung 2012

Zur Hauptversammlung 2012 hat der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. folgenden Antrag an den Vorstand der Siemens AG gestellt:

Antrag gemäß §122 AktG
zur Aufnahme des nachfolgenden Antrags in die Tagesordnung der Hauptversammlung 2012 sowie zur Beschlussfassung

 

Ergänzung der Satzung der Siemens AG

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. unterstützt das Ziel von Bundestag und Bundesregierung, den Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen. Er greift daher den Vorschlag der Bundesfamilienministerin auf, dass die Unternehmen selbst eine Frauenquote festlegen, die die unternehmerische Ausgangslage und die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Dies erfolgt im Einklang mit dem aktuellen Corporate Governance Kodex, der für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eine angemessene Beteiligung von Frauen anstrebt.

Hinsichtlich der Höhe der Quote orientiert sich der folgende Antrag an der aktuellen Diskussion in der Öffentlichkeit.

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V. schlägt deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 11 Absatz 1 der Satzung der Siemens AG wird durch einen Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind ab 2013 mindestens 30 % und ab 2018 mindestens 40 % Frauen zu wählen.“

§ 11 Absatz 3 der Satzung der Siemens AG wird durch einen Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

„Sofern für mehrere oder alle Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre Ersatzmitglieder gewählt werden, sind ab 2013 ebenfalls mindestens 30 % und ab 2018 mindestens 40 % Frauen zu wählen.“