UNSere Anträge:

Begründung: Der Aufsichtsrat übt seine Rechte nur unzureichend aus, da er die ihm aus § 111 AktG sowie § 13 der Satzung der Siemens AG zustehenden Möglichkeiten zur Einflußnahme auf die Geschäftsführung nicht nutzt. Deshalb wird er bei grundsätzlichen Unternehmensentscheidungen (z.B. Ausgliederung / Verkauf von Unternehmensbereichen, Standortentscheidungen etc.) nur nachträglich informiert. Er übt damit keinerlei Einfluß auf wichtige Entscheidungen aus und nimmt so seine Kontrollfunktion nur unzureichend wahr. Insbesondere versäumt er damit, vermeidbare negative Auswirkungen auf die Situation der Belegschaft zu verhindern.

Begründung: Es gibt keinen Grund, die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg nicht im gleichen prozentualen Umfange anzuheben, wie die Dividende pro Aktie. Die enorme Gewinnsteigerung im Geschäftsjahr 1998/99 wurde schließlich nicht zuletzt durch den Einsatz der Mitarbeiter erreicht. Mit der Abkoppelung der Mitarbeiterbeteiligung von der Dividende wird der Belegschaftsanteil am Unternehmenserfolg weiter geschmälert.