S A T Z U N
G
§ 1 Name und
Sitz
Der Verein trägt
den Namen "Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG,
e.V.". Der Sitz des Vereins ist München.
§ 2
Vereinszweck
Der Verein
-
bezweckt die
Förderung der Vermögensbildung der Siemens-Belegschaft durch
die Siemens AG.
-
unterstützt
eine Unternehmenspolitik, die Belegschafts- und
Kapitalinteressen gleichgewichtig berücksichtigt. Eine
ausschließlich auf die kurzfristigen Interessen von
Spekulanten ausgerichtete Politik wird abgelehnt.
-
vertritt die
Interessen der Siemens-Belegschaftsaktionäre mit dem Ziel,
neben einer angemessenen Gewinnbeteiligung auch andere für
die Belegschaft wichtige Ziele, wie z.B. Sicherung eines
hohen Beschäftigungsstandes, soziale Absicherung
insbesondere durch bessere Dotierung der
Pensionsrückstellung, Unterstützung aller Maßnahmen zur
Verhinderung von betriebsbedingten Kündigungen.
-
setzt sich
auch für eine umweltorientierte Unternehmenspolitik ein.
-
unterstützt
die Bildung von Belegschaftsaktionärsvereinen in anderen
Unternehmen.
Die Interessen der
Belegschaftsaktionäre werden durch Öffentlichkeitsarbeit und
entsprechend den aktienrechtlichen Möglichkeiten insbesondere
auf der Hauptversammlung wahrgenommen. Die Vertretung dieser
Interessen wird u.a. durch den Verein mittels einer möglichst
großen Anzahl von Stimmrechtsabtretungen von
Belegschaftsaktionären angestrebt.
Der Verein verfolgt in diesem
Zusammenhang keine eigenwirtschaftlichen, sondern ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 3
Mitgliedschaft
1) Mitglieder des
"Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V."
können alle Siemens-Belegschaftsaktionäre sein, die den Zweck
des Vereins zu fördern gewillt sind. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand.
2) Die
Mitgliedschaft bei natürlichen Personen endet durch Tod, durch
Austrittserklärung oder Ausschluss.
§ 4
Mitgliederversammlung
1) Die
Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich unter
Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt
schriftlich, mindestens 14 Tage vor dem Termin der
Mitgliederversammlung. Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung wird in gleicher Weise einberufen, wenn es
der Vorstand beschließt oder wenn ein Drittel der Mitglieder die
Einberufung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt.
2) Die
Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern sie
ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 3 Mitglieder des
Vorstandes anwesend sind. Beschlüsse werden grundsätzlich mit
einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit
gilt der Antrag als abgelehnt.
3) Der Zustimmung
von zwei Drittel der Anwesenden bedürfen die Beschlüsse über
-
Satzungsänderungen
- die vorzeitige
Abberufung eines Vorstandsmitglieds
Anträge auf
Satzungsänderungen oder auf die vorzeitige Abberufung eines
Vorstandsmitgliedes sind in der Tagesordnung aufzuführen. Der
Wortlaut der Satzungsänderung bzw. der Name des abzuwählenden
Vorstandsmitgliedes ist unter Angabe der Gründe beizufügen.
Im Fall eines
durch die Siemens AG mitgeteilten Widerrufs der Erlaubnis des
Vereins, den Namen "Siemens" als Namensbestandteil des Vereins
zu führen, ist der Vorstand, ohne dass es eines gesonderten
Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf, ermächtigt und
verpflichtet, die Satzung bezüglich des Vereinsnamens
entsprechend zu ändern und die Eintragung der Änderung im
Vereinsregister herbeizuführen. Der Vorstand kann den Verein
unter dem früheren Namen, nämlich "Belegschaftsaktionäre, Unsere
Aktien e.V." in das Vereinsregister eintragen lassen.
4) Eine Mehrheit
von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder ist erforderlich für
den Beschluss über die Auflösung des Vereins.
5) Über die
Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, das der Vorsitzende und
der Protokollverfasser unterschreiben. Der Protokollverfasser
wird jeweils von der Versammlung bestellt.
§ 5 Der
Vorstand, Vertretung des Vereins
1) Der Vorstand
besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 2 Stellvertretern,
einem Schriftführer sowie einem Vertreter für das Ressort
Finanzen. Dies ist der geschäftsführende Vorstand, der alle
erforderlichen Beschlüsse treffen und Maßnahmen im Rahmen der
Satzung vollziehen kann.
Es können
zusätzliche Beisitzer vom Vorstand benannt werden.
2) Der Vorstand
wird durch die Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre
gewählt.
3). Der Verein
wird durch den Vorsitzenden allein oder jeweils 2
Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Der Vorstand legt die Verteilung der Aufgaben im gegenseitigen
Einvernehmen am Beginn der Amtsperiode fest. Der Vorsitzende ist
für wesentlichen Schriftverkehr, insbesondere
Presseverlautbarungen verantwortlich, ebenso für den Kontakt zur
Firmenleitung.
4) Ausgaben über
€ 200,- bedürfen der Genehmigung durch den geschäftsführenden
Vorstand. Dies gilt nur im Innenverhältnis.
5) Der Vorstand
haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 6
Vereinsvermögen/Mitgliedsbeiträge
1) Das
Vereinsvermögen wird gebildet aus Mitgliedsbeiträgen, Geld- und
Sachspenden und sonstigen Einnahmen.
2) Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder des Vereins keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
3) Kein Dritter
darf durch dem Vereinszweck nicht entsprechende Ausgaben oder
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4) Die Mitglieder
erhalten bei ihrem Ausscheiden keinerlei Vermögensanteile
zurück. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen einer dann
zu bestimmenden gemeinnützigen Einrichtung zu.
5) Der
Vereinsbeitrag wird durch den Vorstand jährlich festgelegt. Er
dient ausschließlich zur Deckung laufender Ausgaben.
§ 7 Jährliche
Revision/Entlastung des Vorstandes
1) Die jährliche
Kassen/Vermögensprüfung erfolgt ehrenamtlich durch 2 Revisoren,
die durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden.
2) Die Entlastung
des Vorstandes erfolgt nur, wenn beide Revisoren einen
Entlastungsvermerk erteilen und dieser durch die
Jahres-Mitgliederhauptversammlung mit Mehrheit zugestimmt wird.
Die Revisoren haben jederzeit ein Einsichtsrecht in alle
laufenden Geschäfte.
München, den 27.6.2002
Geschäftsführender Vorstand:
Vorsitzender
Ernst Koether
1. Stellvertreter
Birgit Grube
Kassier Jürgen Schulz
Schriftführer Wolfgang Herz
Beisitzer
Georg Miedel (für Raum Erlangen), Dr. Rainer Kowallik (für
Berlin), Olaf Rautenberg und Wolfgang Pertramer (für München)
Revisoren
Franz Pfeifer, Rolf Block |