19.06.2021
Seit der Gründung des Vereins im Jahre 1994 treten wir für eine größere Beteiligung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Firmenkapital ein. Nun teilt Finanztest (6/2021, Seite 26) Folgendes mit:
"Für Mitarbeiteraktien ... soll ab 1. Juli 2021 ein höherer Steuerfreibetrag gelten. Das beschloss der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Rabatt beim Bezug solcher Aktien versteuern, wenn er den Freibetrag übersteigt. Er beträgt derzeit 360 Euro und wird auf 1.440 Euro vervierfacht."
Damit hat sich die Koalition endlich auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am Betriebskapital verständigt, was eine positive Wirkung auf Produktivität und Vermögensbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben wird. Im europäischen Vergleich liegen wir damit aber noch immer am unterem Rand, d.h. es gibt weiterhin viel Luft nach oben.