11.07.2019

Arbeitnehmer sind immer von unternehmerischen Entscheidungen betroffen. Und als Betroffene haben sie daher das elementare Verlangen, in diese Entscheidungen einzugreifen. Es geht dabei auch um die Zukunft ihrer Arbeit und um die Qualität ihres Arbeitslebens, damit um ihre Lebensqualität. Für Unternehmer geht es meist vor allem um Profit. Soziale Marktwirtschaft erfordert aber den Ausgleich der Interessen. Deshalb Mitbestimmung in den Unternehmen, Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat.


Dieser Grundsatz gilt seit 1922, mit Ausnahme in der Zeit der Nazi-Herrschaft. Dennoch träumen immer wieder Unternehmer von Aufsichtsräten ohne Arbeitnehmereinfluss. Auch bei der Siemens Healthineers AG (SH AG)?


Scheint so. Dem Aufsichtsrat der SH AG gehören ausschließlich Vertreter der Aktionäre an. Dort werden die wesentlichen Entscheidungen auch für die Tochtergesellschaften der SH AG getroffen. Die Siemens AG kann als Aktionär ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen. Aufsichtsrat und Vorstand der SH AG handeln dennoch im Rahmen der Satzung eigenverantwortlich und weisungsunabhängig. Gegenüber einem Tochterunternehmen in der Rechtsform einer GmbH hat der Vorstand der SH AG jedoch gegenüber der Geschäftsführung Weisungsbefugnis und daran ändert auch der Aufsichtsrat der GmbH nichts.

Das Entscheidungszentrum für die SH AG der Tochterunternehmen ist der Vorstand der SH AG und der überwachende, kontrollierende und die Unternehmensendscheidungen begleitende Aufsichtsrat der SH AG. Deshalb gehört hier ein mitbestimmter Aufsichtsrat hin. Rechtlich ist klar: Nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 sind Arbeitnehmer der Tochterunternehmen der AG einem herrschenden Unternehmen zuzurechnen. Sind dann in der Regel über 2000 Arbeitnehmer gegeben, gilt die Mitbestimmung.
Deshalb der Einspruch beim Landgericht in München und dem Verlangen, dass die Besetzung des Aufsichtsrats der SH AG mit Arbeitnehmervertreter vorzunehmen ist.

Es darf keinen Rückschritt in die Zeit vor 1922 geben. Nicht, wenn der Erfolg des Unternehmens durch die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung auch im 21. Jahrhundert eine solide Basis bilden soll.

Heinz Hawreliuk

   
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