13.01.2020

Eine Meinung zu den Schülerprotesten gegen Siemens


Ich bin davon überzeugt, man sollte die Kohle in der Erde belassen, und zwar tatsächlich aus Umweltschutz-/Klimaschutzgründen. Die Frage stellt sich, ob sich ein moralischer Anspruch an den Verkäufer von Pickeln und Schaufeln rechtfertigen lässt, der letztlich den Verzicht auf das Geschäft zur Folge hätte. Die zweite Frage ist, ob die Forderung dem Umweltschutz nicht mehr schadet als nützt.

Im konkreten Fall geht es um die Signaltechnik einer Eisenbahnstrecke, die zum Transport der Kohle gebaut wird. Geliefert werden die Signalanlagen von der Siemenstochter Mobility, die mit ihrer Technik Hervorragendes für den Umweltschutz leistet. Der Auftragswert ist eher gering und liegt bei 20 Millionen Euro. Diese Signaltechnik kann substituiert werden und die Behauptung, dass Siemens das Projekt stoppen könnte, ist falsch.

Man könnte einen pragmatischen Standpunkt einnehmen und die beste Signaltechnik sich auch für dieses Projekt wünschen, weil damit das Leben von Arbeitern, Verkehrsteilnehmern und Anwohnern geschützt wird. Damit ist aber die Frage nach der Legitimation der Forderung noch nicht vom Tisch. Die Forderung nach Nichtlieferung ist bezüglich der Motivation mit Exportvorschriften vergleichbar, die zum Ziel haben, „Schurkenstaaten“ den Zugang zu gewissen technologischen Fähigkeiten zu erschweren. Im Unterschied zu Exportvorschriften sind die Forderungen der Umweltaktivisten jedoch nicht in gesetzliche Regeln gegossen. Exportvorschriften bei Waffen sind ohne Weiteres nachvollziehbar, bei Dual-Use-Gütern wird es schwierig: Natürlich kann man mit einer 5-Achssteuerung Waffen herstellen, aber eben auch Güter des täglichen Bedarfs. Das Beispiel kenne ich deshalb sehr gut, weil ich in meiner aktiven Zeit bei Siemens immer wieder mit dem Problem konfrontiert war. Wenn man sich die Auswirkungen der Exportvorschriften ansieht, so sind diese für die betroffenen Länder verheerend, und das ist wohl auch die Absicht. Mit ihren Protesten adeln die Umweltaktivist(inn)en die Methode der moralisch begründeten Handelsverbote von Dual-Use-Gütern und schaden sich damit selbst. Angesichts des Umstandes, dass Waffenexporte seit Jahren ständig ausgeweitet werden, erscheinen die Exportbeschränkungen bei Dual-Use-Gütern als Auswüchse einer Doppelmoral und gnadenlosen Machtpolitik, die mit dem Gedanken eines freien Welthandels unvereinbar sind.

Aber auch die konkreten Proteste werfen die Frage der Doppelmoral auf: Wo waren die Umweltschützer, als Herr Kaeser Dresser Rand kaufte? Derartige Unstimmigkeiten will ich nicht den Schülern anlasten, wohl aber den Wissenschaftler(inne)n, die sich als „Scientists for Future“ sehen und Friday for Future beraten.

Werner Fembacher

 

11.07.2019

Arbeitnehmer sind immer von unternehmerischen Entscheidungen betroffen. Und als Betroffene haben sie daher das elementare Verlangen, in diese Entscheidungen einzugreifen. Es geht dabei auch um die Zukunft ihrer Arbeit und um die Qualität ihres Arbeitslebens, damit um ihre Lebensqualität. Für Unternehmer geht es meist vor allem um Profit. Soziale Marktwirtschaft erfordert aber den Ausgleich der Interessen. Deshalb Mitbestimmung in den Unternehmen, Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat.


Dieser Grundsatz gilt seit 1922, mit Ausnahme in der Zeit der Nazi-Herrschaft. Dennoch träumen immer wieder Unternehmer von Aufsichtsräten ohne Arbeitnehmereinfluss. Auch bei der Siemens Healthineers AG (SH AG)?


Scheint so. Dem Aufsichtsrat der SH AG gehören ausschließlich Vertreter der Aktionäre an. Dort werden die wesentlichen Entscheidungen auch für die Tochtergesellschaften der SH AG getroffen. Die Siemens AG kann als Aktionär ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen. Aufsichtsrat und Vorstand der SH AG handeln dennoch im Rahmen der Satzung eigenverantwortlich und weisungsunabhängig. Gegenüber einem Tochterunternehmen in der Rechtsform einer GmbH hat der Vorstand der SH AG jedoch gegenüber der Geschäftsführung Weisungsbefugnis und daran ändert auch der Aufsichtsrat der GmbH nichts.

Das Entscheidungszentrum für die SH AG der Tochterunternehmen ist der Vorstand der SH AG und der überwachende, kontrollierende und die Unternehmensendscheidungen begleitende Aufsichtsrat der SH AG. Deshalb gehört hier ein mitbestimmter Aufsichtsrat hin. Rechtlich ist klar: Nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 sind Arbeitnehmer der Tochterunternehmen der AG einem herrschenden Unternehmen zuzurechnen. Sind dann in der Regel über 2000 Arbeitnehmer gegeben, gilt die Mitbestimmung.
Deshalb der Einspruch beim Landgericht in München und dem Verlangen, dass die Besetzung des Aufsichtsrats der SH AG mit Arbeitnehmervertreter vorzunehmen ist.

Es darf keinen Rückschritt in die Zeit vor 1922 geben. Nicht, wenn der Erfolg des Unternehmens durch die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensführung auch im 21. Jahrhundert eine solide Basis bilden soll.

Heinz Hawreliuk

04.07.2019

Dass das Gesundheitssystem in den USA eine Misere ist, bestreitet niemand. Was die Schuldigen angeht, gehen die Meinungen auseinander. In jüngster Zeit ist für viele völlig unerwartet ein neuer Beschuldigter aufgetaucht: McKinsey.


Das Unternehmen hatte Purdue Pharma LP beraten, das OxyCotin, den Blockbuster (Jahresumsatz in der Spitze 2,6 Mrd. USD) unter den Schmerzmitteln herstellt und vertreibt. Dieses Präparat gilt als Hauptursache für die Opioid-Crisis, die rund 40 Tausend Menschen jährlich das Leben gekostet und in den letzten 20 Jahren einen Gesamtschaden von mehr als einer Billion USD verursacht hat. Die Gefährlichkeit der Überdosierung und die Abhängigkeitswirkung von OxyCotin sind lange bekannt.


Nicht bekannt war, dass McKinsey mehr als fünf Jahre lang Purdue bei dessen enormer Umsatzsteigerung („turbocharge“) als Helfer zur Seite stand. Aufgeflogen ist das Engagement durch die zunächst angefochtene Veröffentlichung einer 275 Seiten umfassenden Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft von Massachusetts, in der McKinsey 71 Mal ausdrücklich erwähnt ist.

Wohlgemerkt, solche Machenschaften kommen dank raffinierter Vertraulichkeitspraktiken nur dann ans Licht, wenn Gerichtsverfahren anhängig werden, was den Verdacht zulässt, dass es eben nicht nur um Einzelfälle handelt, zumal viele Pharmakonzerne Dauerklienten von McKinsey sind. Und es ist nun mal eine lukrative, auffallend „monetarisierte“ Branche, die doch nur der Gesundheit zu Diensten sein will.

Die Ratschläge an Purdue folgten der einfachen Regel: Nichts auslassen, was Menge und Marge bringt, frei von Überlegungen, was das bei Patienten anrichtet und welche üblen Folgen es für die Gesellschaft hat. Aufgeführt wurden Praktiken: wie verschreibungsfreundliche Ärzte identifizieren und sie intensiv „betreuen“, die Geschäftsführung nicht kooperativer Vertriebsunternehmen bedrängen, Bekenntnisse zur großen therapeutische Wirkung abgeben („patient pushback“), Direktversandwege einrichten und anderes smarte mehr.

Vorauszusehen war die Reaktion von McKinsey auf das Bekanntwerden der Opioid-Verwicklung. Man versicherte, die Geschäftsbeziehung zu Purdue definitiv zu kündigen, gestand danach ein, dass der Konsum von Schmerzmitteln „a tragic and devastating impact on our communities“ habe. Deshalb will das sich vorgeblich „hohen ethischen Standards“ verpflichtete Beratungsunternehmen nunmehr die mitgepushte Krise bekämpfen, was naturgemäß nicht leicht sei, wofür man jedoch eine unschlagbare Expertise habe. Der entsprechende Bericht von McKinsey trägt den akquisitorischen Titel: „Why we need bolder action to combat the opioid epidemic.“ Was sind passende Bezeichnungen für dieses Tun, eine solche Haltung? Berechnend, zynisch?


Noch etwas. Die deutschen Medien haben - mit Ausnahme der FAZ - nicht über diesen skandalösen Fall berichtet. Woran das liegen mag? Sind die Medienhäuser hierzulande aufgrund früherer und aktueller Kundenbeziehungen, wegen erhaltener Gefälligkeiten (Praktika und Jobs für Töchter und Söhne), aufgrund verbundener Aufsichtsmandate und Mitgliedschaften, wegen Beratung durch McKinsey gehemmt? Oder ist es einfach der journalistischen Komfortzone geschuldet, die man in diesem besonderen Fall besser nicht verlässt? Jedenfalls wirft McKinsey angesichts der vielen persönlichen Verbindungen, nicht zuletzt in Berlin-Mitte, Fragen nach der Rolle der vierten Gewalt im Staate auf. Die Zivilgesellschaft hat Grund zur Sorge.


Manfred Hoefle

 

11.06.2019

Da am Wittelsbacher Platz derzeit McKinsey-Berater Prozesse analysieren, veröffentlichen wir hier mit freundlicher Genehmigung des Autors ein Statement über McKinsey, das eigentlich mehr eine Studie als eine Meinungsäußerung ist. Die Denkschrift Nr. 33 von Manfred Hoefle wurde auf der Seite Managerismus.com erstveröffentlicht.

   
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