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Nachlese zu den Hauptversammlungen

5.3.2021

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die uns mit der Vertretung ihrer Stimmrechte beauftragt haben.
Ergänzend zur Berichterstattung in den Medien hier unser Kurzbericht zur Siemens-Hauptversammlung am 3.2.2021, zur Siemens Energy Hauptversammlung am 10.2.2021 und zur Siemens Healthineers-Hauptversammlung am 13.2.2021.

Alle drei Hauptversammlungen fanden wegen der Pandemie als sogenannte virtuelle Hauptversammlungen statt, das heißt online über das Internet. Dabei mussten die Fragen zwei Tage vorher eingereicht werden, eine Möglichkeit, von der wir ausgiebig Gebrauch machten. Für die Anregungen und Zuarbeit der Kolleginnen und Kollegen möchten wir uns herzlich bedanken, ohne diese Zuarbeit wäre unsere Arbeit deutlich weniger wertvoll.

Unsere Fragen wurden weitgehend zufriedenstellend beantwortet, es bestand jedoch keine Möglichkeit, zu den Antworten Stellung zu nehmen bzw. Unklarheiten zu thematisieren. Dieser Umstand hatte uns veranlasst, die geballte Macht der Dauervollmachten zu nutzen, die es ermöglichte, eine Ergänzung der Tagesordnung zu beantragen.

Mit Tagesordnungspunkt 10 haben wir eine Satzungsänderung beantragt, die bei weiteren virtuellen Hauptversammlungen ein Fragerecht während der Hauptversammlung garantiert. Das ist nicht nur akademisch, da bekannt ist, dass einige DAX-Manager mit dem Gedanken spielen, die Möglichkeit virtueller Hauptversammlungen regelmäßig zu nutzen. Unser Antrag erhielt eine Mehrheit von knapp 58% und obwohl in der Satzung der Siemens AG steht, dass alle Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit getroffen werden, gingen der Vorstand des Aufsichtsrates und die hinzugezogenen Juristen davon aus, dass eine ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen für jede Satzungsänderung notwendig sei. Die Argumentation ist spitzfindig: Dabei kommt zum Tragen, dass das Aktiengesetz zwar erlaubt, dass die Mehrheit für unseren Antrag auf eine einfache Mehrheit reduziert werden darf, dabei aber von Kapitalmehrheit spricht. Die Satzung bezieht sich jedoch auf Stimmenmehrheit. Selbst der Hinweis in der Satzung, „jede Aktie gewährt eine Stimme“ würde daran nichts ändern.

Tatsache ist, dass die Mehrheit des anwesenden Kapitals und die Mehrheit der anwesenden Stimmen unseren Antrag unterstützte und wir werden das angedeutete Einlenken der Verwaltung politisch einfordern. Eine Feststellungsklage würde unsere finanziellen Möglichkeiten übersteigen, hingegen könnte Siemens den Rechtsweg problemlos ausschöpfen. Das darin liegende Restrisiko stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen. Trotz der formalen Ablehnung gehen wir davon aus, dass wir unser Ziel faktisch erreicht haben und künftig Fragen während der virtuellen Hauptversammlung ermöglicht werden.

Die personellen Veränderungen im Vorstand haben unsere volle Zustimmung gefunden. Aus dargelegten Gründen konnten wir einer Entlastung von Herrn Kaeser und Frau Davis nicht zustimmen. 

Aus den dargelegten Gründen haben wir es abgelehnt, EY zu unserem Abschlussprüfer zu bestellen.

Für uns überraschend war, dass die beiden Dänen im Aufsichtsrat, Snabe und Rorsted, lediglich knapp 86% bzw. 77% der Stimmen bekamen. Dem Vernehmen nach gelten sie BlackRock und anderen als „overboarded“ (Manager Magazin, März 2021, S. 12).

Wie der neue Vorstand der Siemens AG hinterließen die Vorstände von Siemens Energy und Siemens Healthineers ein Gefühl von fachlicher Kompetenz.

Viele Forderungen der Belegschaftsaktionäre der vergangenen Jahre sind bei Siemens Energy in die strategischen Überlegungen eingeflossen. Das betrifft beispielsweise die Rolle von Großen Gasturbinen als Brückentechnologie aber auch Wasserstoff als wichtigen Bestandteil klimaneutraler Wirtschaftskreisläufe.

Die Vergütungsstruktur des Siemens Energy Vorstandes enthält eine Reihe guter Elemente, allerdings ist die Höhe der Vergütung gemessen am Einkommen der darunterliegenden Führungsebenen unangemessen hoch. Das war der Grund, weshalb wir dem Vergütungssystem nicht zugestimmt haben.

Sehr zu begrüßen ist, dass auch Siemens Energy die Eigentümerkultur hochhält und für Mitarbeiter attraktive Aktienprogramme auflegt.

Siemens Healthineers geht weiterhin seinen erfolgreichen Weg. Die diesjährige Hauptversammlung war durchdrungen von der Varian-Akquisition. Wir werden diese Akquisition weiter aufmerksam verfolgen und auf unserer Homepage unter der Rubrik Meinungen begleiten. Bei Interesse schauen Sie gelegentlich auf unsere Homepage.

Mit der Erteilung von Dauervollmachten ermöglichen Sie uns beispielsweise, Erweiterungen der Tagesordnung zu beantragen. Damit stärken Sie unsere Einflussmöglichkeiten aber auch das Gehör, dass man uns entgegenbringt. Wenn Sie darüber hinaus Interesse haben, die Überzeugungskraft der Belegschaftsaktionäre zu stärken, können Sie das auf verschiedenartige Weise tun:

  • Sie können Vereinsmitglied werden.
  • Sie können uns mit Informationen versorgen.
  • Sie können bei uns mitarbeiten.

 

Signatur Vorstand

Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V.
c/o Ernst Koether, Bäckerstr. 37, 81241 München,
Telefon: 089/89670229, Fax: 03212/1239263,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
WEB: https://www.unsereaktien.de/