13.02.2023
In diesen Tagen verschickt die Siemens Healthineers AG die Einladungen zur Hauptversammlung 2023, die am 15.2.2023 auch diesmal wieder ohne physische Präsenz der Aktionäre in Form einer Internetveranstaltung stattfindet.
Im vorigen Jahr hatten viele Siemensaktienbesitzer den Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. mit der Vertretung der Stimmrechte dieser Aktien beauftragt. Dafür bedanken wir uns herzlich.
Auch für die Hauptversammlung 2023 bitten wir um die Übertragung Ihrer Stimmrechte.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass nur eine starke Vertretung von Vorstand, Aufsichtsrat und einer breiten Öffentlichkeit beachtet wird.
Siemens Healthineers hatte trotz schwerer See im abgelaufenen Geschäftsjahr immer genügend Wasser unterm Kiel. Das ist ein Verdienst des Managements, dem wir hierfür danken, es ist aber auch dem langfristigen Bekenntnis zum Standort Deutschland zu verdanken, weil sich dadurch Entscheidungen vereinfachten und Abläufe resilienter als befürchtet gestalteten. Das Bekenntnis zu Wertschöpfungen in Deutschland ist langfristig und hat sich in schwieriger Zeit als richtig herausgestellt. Healthineers hat ein EBIT von 16,8% erwirtschaftet, Gratulation und Dank den Kolleginnen und Kollegen und dem Management für diese außergewöhnliche Leistung!
Erfolgsprämien sind Teil der Entlohnung und wenn diese im Schnitt unter 100% liegen, ist das aus unserer Sicht ein Griff in die Taschen der Kolleginnen und Kollegen. Trotz Aufstockungen sehen wir das zweite Jahr in Folge Erfolgsprämien um ca. 70% im Durchschnitt. Das passt unseres Erachtens nicht zum erwirtschafteten Ergebnis, aber auch nicht zu der glaubwürdig kommunizierten Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bezogen auf das Eigenkapital weist Siemens Healthineers einen Goodwill von 103% aus. Laut Presseberichten gehört Siemens Healthineers zu den drei deutschen Unternehmen mit dem höchsten Goodwill in der Bilanz.
Den wesentlichen Anteil am Goodwill hat die Varian-Akquisition, sie ist zum Teil mit Krediten finanziert. Diese Kredite haben zum Teil variable Zinsen haben, einige sind kurzfristig fällig, andere haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Trotz dieser langjährigen Laufzeit steckt ein Zinsrisiko in der Finanzierung der Akquisition und des Goodwills.
Das Ultraschallgeschäft ist seit längerer Zeit in Schwierigkeiten. Kolleginnen und Kollegen fühlen sich in einer Hängepartie und sie vermissen klare Richtungsaussagen.
Wir möchten mit Ihnen gerne über die Zukunft unseres Unternehmens diskutieren und Sie einladen, dies auf unserer Homepage zu tun!
Bitte unterstützen Sie uns auch dadurch, dass Sie Kolleginnen und Kollegen auf unseren Aktionärsverein hinweisen.
Sie unterstützen unsere Anliegen besonders effektiv, wenn Sie uns eine widerrufliche Dauervollmacht erteilen. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Dadurch ergibt sich für Sie kein Nachteil: Sie erhalten weiterhin von der Siemens AG alle Unterlagen zur Hauptversammlung. Auch wenn Sie kurzfristig eine andere Vollmacht erteilen wollen, können Sie das wie bisher machen, vorzugsweise über diesen Link. Die Dauervollmacht an uns wird dann automatisch für diese Hauptversammlung ausgesetzt.
Für die Bevollmächtigung müssen Sie ihre Aktionärsnummer angeben.
Falls Sie die Hauptversammlung selbst über das Internet verfolgen wollen, ist das trotz einer Vollmacht möglich. Unter diesem Link finden Sie dazu weitere Informationen.
Jeder Verein lebt von seinen Mitgliedern, die alle Aktivitäten finanzieren und dadurch unsere Unabhängigkeit gewährleisten. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie uns zusätzlich in Form einer Vereinsmitgliedschaft unterstützen könnten.
16.01.2023
In diesen Tagen verschickt die Siemens AG die Einladungen zur Hauptversammlung 2023, die am 9.2.2023 auch diesmal wieder ohne physische Präsenz der Aktionäre in Form einer Internetveranstaltung stattfindet.
Im vorigen Jahr hatten viele Siemensaktienbesitzer den Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. mit der Vertretung der Stimmrechte dieser Aktien beauftragt. Dafür bedanken wir uns herzlich.
Auch für die Hauptversammlung 2023 bitten wir um die Übertragung Ihrer Stimmrechte.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass nur eine starke Vertretung von Vorstand, Aufsichtsrat und einer breiten Öffentlichkeit beachtet wird.
Die Art der Durchführung der Hauptversammlung ist Gegenstand des TOP 8, hier soll durch eine Satzungsänderung zunächst für 2 Jahre das Format der virtuellen Hauptversammlung ermöglicht werden. Da diese Entwicklung absehbar war, haben wir bereits 2021 einen Antrag zur Satzungsänderung gestellt, der zwar eine Mehrheit fand, aber nicht die angeblich erforderlichen 75% der Stimmen. Ziel war, sicherzustellen, dass Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen ein Fragerecht bekommen. Dies ist inzwischen gesetzlich geregelt. Wir werden daher der Möglichkeit von virtuellen Hauptversammlungen zustimmen, obwohl uns eine HV in der Olympiahalle lieber wäre.
Seit 1994, der Gründung des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, haben wir uns dafür eingesetzt, dass Mitarbeiter für die gewandelten Aufgaben qualifiziert und nicht einfach ausgetauscht werden. Unter dem derzeitigen CEO sehen wir diese Forderung im Wesentlichen erfüllt, was eine sehr wohltuende Verbesserung gegenüber seinem Vorgänger ist. Bedauerlich finden wir, dass die Mitarbeiter im Geschäftsbericht praktisch keine Erwähnung finden. Wir sind der Meinung, dass die Aktionäre gerade in Zeiten eines beklagten Fachkräftemangels mehr als nur eine Aussage zur Mitarbeiterzufriedenheit erwarten. Zu Themen wie Diversität und Employability der Belegschaft sollte auch im Geschäftsbericht informiert werden.
Die geplante Ausgliederung von LDA (Großmotorenbau) wurde verschoben und soll nun einen neuen Zuschnitt erhalten, indem Niederspannungsmotoren und die Spindeltechnik mit ausgegliedert werden sollen. Aus unserer Sicht wird das Vorhaben damit nicht besser, im Gegenteil, Umrichter und Motoren müssen zur Steigerung der Energieeffizienz und Dynamik zunehmend aufeinander abgestimmt sein. Wir halten die derzeit diskutierten Pläne für nicht tragfähig: sie sollten vollständig auf Eis gelegt werden.
Die Übertragung der Geschäftsverantwortung inklusive Entwicklung für bestimmte SINUMERIK-Systeme und Antriebseinheiten nach China hat durchaus Erfolge gezeigt. Die im „Marco-Polo-Projekt“ (siehe auch unsere Stellungnahme dazu) diskutierten Ausgliederungen schießen aus unserer Sicht jedoch über das Ziel hinaus, weil wir dadurch die entsprechende Technologie für alle anderen Systeme bis hin zu LDA-Umrichtern vollständig aus den Händen geben.
Beim Projekt Xcelerator handelt es sich grob gesprochen um eine allgemeine Plattform bzw. Schnittstelle für beliebige Anwendungen/Geräte, einschließlich externer Anwendungen, die eingebunden werden können. Das ist aus unserer Sicht ein erfolgversprechender Schritt in die richtige Richtung und hat unsere Zustimmung.
Wer die Marke Siemens benutzt, muss an eine eigene GmbH Lizenzgebühren zahlen. Das betrifft allerdings in erster Linie siemens-interne Stellen. Diese Vermarktung der Siemens-Namensrechte erzeugt lediglich Bilanzgewinne, aber keine echten Werte. Hier werden im Konzern hunderte Millionen Euro hin- und hergebucht und erheblicher unnötiger Verwaltungsaufwand geschaffen. Wir meinen, das Geld wäre besser in Forschung und Entwicklung angelegt.
Der Gewinn je Aktie beträgt nach Steuern für die fortgeführten Aktivitäten 4,65 €. Das ist gut, weil die Abschreibung wegen des weggeschmolzenen Wertes der Siemens-Energy-Anteile mit 3,37 € pro Aktie und der politisch gewollten Abschreibung wegen der Aufgabe des Russlandgeschäftes mit 1,60 € pro Aktie dabei bereits berücksichtigt sind. Da die Abschreibungen nicht auf den Cashflow wirken, reduziert die vorgeschlagene Dividende von 4,25 € nicht die Investitionen in die Zukunft des Unternehmens und wird daher von den Belegschaftsaktionären begrüßt.
Wir möchten mit Ihnen gerne über die Zukunft unseres Unternehmens diskutieren und Sie einladen, dies auf unserer Homepage zu tun!
Bitte unterstützen Sie uns auch dadurch, dass Sie Kolleginnen und Kollegen auf unseren Aktionärsverein hinweisen.
Sie unterstützen unsere Anliegen besonders effektiv, wenn Sie uns eine widerrufliche Dauervollmacht erteilen. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Dadurch ergibt sich für Sie kein Nachteil: Sie erhalten weiterhin von der Siemens AG alle Unterlagen zur Hauptversammlung. Auch wenn Sie kurzfristig eine andere Vollmacht erteilen wollen, können Sie das wie bisher machen, vorzugsweise über diesen Link. Die Dauervollmacht an uns wird dann automatisch für diese Hauptversammlung ausgesetzt.
Für die Bevollmächtigung müssen Sie ihre Aktionärsnummer angeben.
Falls Sie die Hauptversammlung selbst über das Internet verfolgen wollen, ist das trotz einer Vollmacht möglich. Unter diesem Link finden Sie dazu weitere Informationen.
Jeder Verein lebt von seinen Mitgliedern, die alle Aktivitäten finanzieren und dadurch unsere Unabhängigkeit gewährleisten. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie uns zusätzlich in Form einer Vereinsmitgliedschaft unterstützen könnten.
12.01.2023
In diesen Tagen verschickt die Siemens Energy AG die Einladungen zur Hauptversammlung 2023, die am 7.2.2023 auch diesmal wieder ohne physische Präsenz der Aktionäre in Form einer Internetveranstaltung stattfindet.
Im vorigen Jahr hatten viele Siemensaktienbesitzer den Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. mit der Vertretung der Stimmrechte dieser Aktien beauftragt. Dafür bedanken wir uns herzlich.
Auch für die Hauptversammlung 2023 bitten wir um die Übertragung Ihrer Stimmrechte.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass nur eine starke Vertretung von Vorstand, Aufsichtsrat und einer breiten Öffentlichkeit beachtet wird.
Mit der Restrukturierung von Siemens-Energy in die Geschäftsbereiche Gas Services, Grid Technologies, Transformation of Industry und Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE) hat man das Geschäft neu strukturiert. Die Integration von SGRE soll Synergien heben und helfen, das Windanlagen-Geschäft wieder rentabel zu machen. Wir begrüßen grundsätzlich diese Restrukturierung, entscheidend sind jedoch vereinfachte Governance-Strukturen und die Neugestaltung von Rahmenverträgen. Wir sehen diesbezüglich Siemens-Energy auf dem richtigen Weg, auch wenn es dauert, bis Erfolge sichtbar werden.
Der Ausbau erneuerbarer Energieversorgung braucht zwingend eine Parallelstruktur von Gaskraftwerken oder entsprechend umfangreiche Speichersysteme. Letztere sind jedoch in überschaubaren Zeiträumen nicht in der erforderlichen Größenordnung realisierbar. Diesbezüglich wurde das Geschäft aus unserer Sicht in der Vergangenheit suboptimal geführt (siehe Pressemitteilung). Wir sehen nun das Unternehmen bezüglich der Energiewende grundsätzlich richtig positioniert, auch wenn frühere Versäumnisse nachwirken und die seinerzeit ausgehandelten Interessenausgleiche noch laufen.
Volle Auftragsbücher erfordern qualifiziertes Personal zu deren Abarbeitung. Es ist zudem für das Unternehmen rentabler, Mitarbeiter(innen) für die neuen Arbeitsanforderungen weiterzuentwickeln, als später Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren, die natürlich auch für die neuen Aufgaben qualifiziert werden müssen. Auch hier sehen wir den richtigen Weg eingeschlagen, wir würden uns jedoch deutlichere Signale und einen schnelleren Wandel wünschen.
Die erneute Bestellung von E&Y zum Abschlussprüfer findet wegen der Versäumnisse bei Wirecard nicht unsere Zustimmung.
Sie unterstützen unsere Anliegen besonders effektiv, wenn Sie uns eine widerrufliche Dauervollmacht erteilen. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
Dadurch ergibt sich für Sie kein Nachteil: Sie erhalten weiterhin von der Siemens Energy AG alle Unterlagen zur Hauptversammlung. Auch wenn Sie kurzfristig eine andere Vollmacht erteilen wollen, können Sie das wie bisher machen, vorzugsweise über diesen Link. Die Dauervollmacht an uns wird dann automatisch für diese Hauptversammlung ausgesetzt.
Für die Bevollmächtigung müssen Sie ihre Aktionärsnummer angeben.
Falls Sie die Hauptversammlung selbst über das Internet verfolgen wollen, ist das trotz einer Vollmacht möglich. Unter diesem Link finden Sie dazu weitere Informationen.
Jeder Verein lebt von seinen Mitgliedern, die alle Aktivitäten finanzieren und dadurch unsere Unabhängigkeit gewährleisten. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie uns zusätzlich in Form einer Vereinsmitgliedschaft unterstützen könnten.
08.01.2023
Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG wurde 1994 ins Vereinsregister eingetragen. Seither ist der Verein ein wichtiges Sprachrohr der Belegschaft auf den Hauptversammlungen und in öffentlichen Medien und erfreut sich einer stetig wachsenden Zahl von Kollegen und Kolleginnen, die sich durch den Verein auf den Hauptversammlungen vertreten lassen.
Trotz enger Zusammenarbeit des Vereins mit der IG Metall und der Hans-Böckler-Stiftung des DGB ist eine Unabhängigkeit von den Arbeitnehmervertretern erforderlich, weil die Einwirkungsmöglichkeiten von Aktionären völlig anders strukturiert sind als die Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ähnliches gilt für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, sie unterliegen nicht nur einer Schweigepflicht, sie werden vernünftigerweise das Bestreben des Unternehmens nach einstimmigen Beschlüssen für Kompromisse ausnutzen. Obgleich diese Kompromisse unter den gegebenen Umständen die bestmöglichen Lösungen darstellen können, muss es möglich sein, sie inhaltlich zu kritisieren. An drei Beispielen soll aufgezeigt werden, was damit gemeint ist:
1. Das SFF (Siemens Financial Framework) steuert Investitionen zu den margenträchtigsten Vorhaben. Diese müssen aber nicht die zukunftsträchtigen sein. Entsprechend scharf haben wir das zwischenzeitlich etwas modifizierte SFF kritisiert. Unabhängig davon, welche Zugeständnisse die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dem Unternehmen für deren Zustimmung abringen konnten, muss das SFF sachlich kritisierbar sein. Es reicht nicht, plakativ „Mensch vor Marge“ zu fordern, wenn das interne Steuerungssystem die Investitionen auf die kurzfristig rentabelsten Projekte lenkt und andere aushungern lässt. Siehe unsere Stellungnahme.
2. Das Geschäft mit großen Gasturbinen ist wegen der Umweltdiskussion völlig eingebrochen und musste tatsächlich restrukturiert werden. Dabei sollte jedoch die Bedeutung von Gasturbinen bei der Dekarbonisierung der Energieversorgung unabhängig von der Stimmungslage in Talkshows fakten- und kenntnisbasiert berücksichtigt werden. Arbeitnehmervertreter können dabei Interessensausgleiche gestalten und bei den interessensausgleichen zur Restrukturierung des Turbinengeschäfts wurde auch gute Arbeit geleistet. Die Belegschaftsaktionäre haben darüber hinaus die unternehmerische Kurzsichtigkeit thematisiert. Was Fachleute selbstverständlich wussten und wir 2017 in einer Presseerklärung veröffentlicht haben, ist heute Allgemeingut, hatte aber bei den Überlegungen des damaligen CEO keinen Raum. Siehe unsere Pressemitteilung sowie unseren Gegenantrag.
3. Vermarktung des Markennamens
Unter Joe Kaeser wurde 2019 die Vermarktung des Markennamens Siemens an eigene Konzerngesellschaften eingeführt. Die Marke Siemens wurde an eine eigens dazu gegründete Konzerngesellschaft übertragen. Dies führte zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 9,5 Mrd. €. Dies ließ sich nutzen, um die Dividende anzuheben. Die Bilanzsumme wurde also nur durch einen Trick erhöht. Seitdem zahlt die Siemens AG an die Siemens Trademark hohe dreistellige Millionenbeträge und erzeugt dauerhaft laufende Kosten.
Sind die Belegschaftsaktionäre gewerkschaftskritisch oder gar gewerkschaftsfeindlich?
Diese Frage stellt sich, weil die Spitze des Gesamtbetriebsrates (GBR) im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirksvorsitzenden der IG Metall im Jahr 2015 den Verein WfS angeregt hat und diesen seither tatkräftig unterstützt. Gewerkschaftsfeindlichkeit wird man den Belegschaftsaktionären jedoch nicht vorwerfen können: Viele Mitglieder des Vereins von Belegschaftsaktionären sind langjährige Gewerkschaftsmitglieder, Betriebsräte, aktive und ehemalige Mitglieder des Gesamtbetriebsrates und des Konzernbetriebsrates sowie ehemalige Vertreter der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten des Konzerns. Es gab immer eine gute Zusammenarbeit zwischen den Belegschaftsaktionären und der Gewerkschaft, die beispielsweise hier belegt ist. Siehe Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Anscheinend wird eine sachliche Kritik an der Unternehmensführung als Kritik an der Arbeit der Arbeitnehmervertretungen gewertet. Dies ist aber ein Missverständnis, da aufgrund ihrer Erfahrungen den Vorständen des Vereins von Belegschaftsaktionären klar ist, dass die Arbeitnehmervertreter einem anderen gesetzlichen Rahmen unterliegen als Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter oder Aktionäre.
Aus unserer Sicht wird eindeutig eine Grenze überschritten, wenn IG Metall-Aufsichtsratsmitglieder einseitig einen der beiden Belegschaftsaktionäre unterstützen oder für den Verein WfS werben, wie kürzlich in einem Schreiben an Mitarbeiter(innen) geschehen. Solches Vorgehen widerspricht aus unserer Sicht den Grundsätzen 10/20/21 des Deutschen Corporate Governance Kodex, aber auch dem Aktiengesetz (§53a)
Die Grundvorstellung, dass die Arbeitnehmer mit einer Stimme sprechen sollten, hat sicher seine Berechtigung. Dieses Prinzip über die Arbeitnehmer-Vertretungsorgane hinaus auszuweiten und selbst Aktionärsvertreter auf eine einheitliche Sprache verpflichten zu wollen, ist jedoch zumindest problematisch. Vielmehr kann und sollte man in der freien sachlichen Kritik eine Bereicherung sehen, die uns dem gemeinsamen Ziel näherbringt.
Der Vorstand des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. wünscht Ihnen allen trotz allem ein geruhsames Fest, schöne Feiertage, ein bisschen Ruhe vom Alltag und einen guten Start in das neue Jahr 2023!