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Mehrheit der Aktionäre unterstützt den Antrag der Belegschaftsaktionäre auf Satzungsänderung

3.2.2021

03.02.2021

Mehrheit der Aktionäre unterstützt auf der Siemens-Hauptversammlung den Antrag der Belegschaftsaktionäre zur Änderung der Satzung der Siemens AG

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V. hatte vorgeschlagen, dass die Tagesordnung der Hauptversammlung der Siemens AG am 3.2.2021 erweitert und die Satzung der Siemens AG in § 19 wie folgt ergänzt wird (siehe Ergänzung der Tagesordnung (Tagesordnungspunkt 10)):

„7.  Bei einer virtuellen Hauptversammlung ist zu gewährleisten, dass Fragen der Aktionäre auch während der laufenden Hauptversammlung gestellt werden können.“

Dieser Antrag wurde mit 276.255.440 Stimmen unterstützt, das sind 57,83% der abgegebenen Stimmen. Die Satzungsänderung wurde dennoch nicht erreicht, weil zu deren Änderung nach §179 (2) Aktiengesetz mindestens 75% der Stimmen erforderlich sind.

Obwohl die vorgeschlagene Satzungsänderung lediglich das Fragerecht der Aktionäre einfordert und keinerlei Vorgaben zu dessen Ausgestaltung macht, hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen. Die Vorgaben seien starr und man wolle gesetzliche Regelungen abwarten, so lauten im Kern die Argumente der Verwaltung. Die Mehrheit der Aktionäre ist dieser schwachen Argumentation nicht gefolgt und hat den Antrag des Vereins von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG e.V. unterstützt.