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Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung 2020

21.1.2020

21.01.2020

Tagesordnungspunkt 2 „Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siemens Aktiengesellschaft“

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. stellt folgenden Antrag:
Die Dividende je Aktie wird für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/2019 nicht erhöht und verbleibt auf dem Vorjahresniveau.

Begründung:

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG hält eine Dividendenanhebung für unangemessen. Seite 82 des Geschäftsberichtes kann entnommen werden, dass der Gewinn je Aktie von 7,12 Euro auf 6,41 Euro zurückging (unverwässert, d.h. ohne nicht fortgeführte Aktivitäten von 6,97 Euro auf 6,41 Euro). Bei dieser Datenlage schädigt aus unserer Sicht eine Dividendenerhöhung das Unternehmen. Insbesondere wird der in vielen Segmenten schwer erträgliche Margendruck aufrechterhalten, worunter Arbeitsbedingungen und Geschäftsentwicklung leiden.

Eine erfreulichere Optik des Zahlenwerkes wird dadurch erreicht, dass ein „sonstiges betriebliches Ergebnis“ mit 9,5 Mrd. Euro verbucht wurde. Eine neugegründete Siemenstochter, die Siemens Trademark GmbH & Co. KG, erhielt als Sacheinlage den Zeitwert der Markenrechte. Künftig werden Siemens-Gesellschaften Lizenzgebühren für die Nutzung des Markennamens „Siemens“ zahlen müssen. Diese kreative Maßnahme generiert nur geringen Cash Flow, verbessert unsere Wettbewerbsfähigkeit nicht und ist somit keine solide Basis für eine Dividendenerhöhung.

Aktionäre erfreut naturgemäß die Anhebung der Rendite, gleichzeitig wollen sie aber auch den langfristigen Erfolg ihres Investments gesichert sehen. Besonders groß könnte die Freude über die Dividendenanhebung jedoch bei den Vorständen sein, weil deren Langfristbonus von der Bruttorendite der Aktie abhängt.

München, den 20.1.2020


Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V.

Signatur Vorstand